Leinenpflicht
Hunde brauchen ihren täglichen Auslauf im Freien. Auch in der Stadt soll dies den Hunden ermöglicht werden. So bietet der Kanton Basel-Stadt zahlreiche Möglichkeiten für Hund und Herrchen beziehungsweise Frauchen, ihren Spaziergang zu geniessen. Dennoch gelten an einigen Orten gewisse Bestimmungen wie Leinenpflicht oder Zutrittsverbote
Hundesignalisation Basel
Hunde haben keinen Zutritt, auch wenn nicht ausgeschildert, zu Kinderspielplätzen, zu Friedhöfen, zu öffentlichen Badestellen und in Lebensmittelgeschäfte, sowie überall dort, wo Hundeverbotsschilder stehen. Eine grössere Ansicht der Karte finden Sie hier.
In diesen Situationen müssen Hunde immer an der kurzen Leine geführt werden, auch wenn nicht ausgeschildert: Nachts zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr, in Gastwirtschaftsbetrieben inkl. Gartenwirtschaften und Boulevardrestaurants, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen, auf Märkten, Hündinnen generell während ihrer Läufigkeit. Und überall dort, wo Leinenpflichtschilder stehen.
Die Vorgaben betreffend Zutrittsverbot und Leinenpflicht sind bitte einzuhalten. Die Kantonspolizei wird bei Zuwiderhandlung eine Busse von 100 Franken aussprechen.
Die Liste mit den Örtlichkeiten, in welchen Hundeverbotsschilder oder Leinenpflichtschilder vorhanden sind, und deren visualisierte Darstellung finden Sie auf dem Geoportal des Kantons Basel-Stadt.