Bissverletzungen

Hunde können dem Veterinäramt schriftlich gemeldet werden, wenn sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder eine übermässige Aggression zeigen.
Im Kanton Basel-Stadt sind Tierärzte, Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbilder, Polizei und Gemeinden verpflichtet, dem Veterinäramt Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund einen Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.
Dabei gilt jede Hundebissverletzung als erheblich, sobald diese ärztlich bzw. tierärztlich versorgt werden muss.
Die jeweiligen Formulare können online ausgefüllt und an das Veterinäramt gesendet werden.
Meldeformulare Hundebiss
- Nur für Ärztinnen und Ärzte: Offizielles Meldeformular «Hundebiss bei Menschen» (PDF, 2 Seiten, 173 KB)
- Nur für Tierärztinnen und Tierärzte: Offizielles Meldeformular «Hundebiss bei Tieren» (PDF, 2 Seiten, 182 KB)
- Für Private, Tierheimverantwortliche und Hundeausbildende: Offizielles Meldeformular übermässiges Aggressionsverhalten Hund (PDF, 2 Seiten, 161 KB)
- Hundebissverletzung beim Menschen online melden
- Hundebissverletzung beim Tier online melden
- Hunde mit übermässigem Aggressionsverhalten online melden