An/Abmeldung und Steuer
![Symbolisch dargestelltes schwarzes Telefon auf blauem Hintergrund, welches durch jeweils zwei Striche an der Seite ein Läuten andeutet.](/.imaging/mte/webbs-desktop/fixed-wide-var-height/dam/veterinaeramt/migrated/hundehaltung/anabummeldungen/Meldestelle_Telefonsympol/jcr:content/Meldestelle_Telefonsympol.jpg)
An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden müssen sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Chipdatenbank AMICUS vorgenommen werden.
- beim Veterinäramt
Hundehaltende sind verpflichtet, jeden Hund bei der Hundekontrolle des Veterinäramtes anzumelden, sobald er ein Alter von 3 Monaten erreicht hat oder innert 10 Tagen nach dessen Anschaffung respektive nach Zuzug in den Kanton Basel-Stadt. Innerhalb derselben Frist muss ein Hund schriftlich abgemeldet werden, falls er verkauft oder verschenkt wird, wegen Umzug den Kanton verlässt oder stirbt. - bei der Chipdatenbank AMICUS
Im Falle von Halterwechseln, Export oder Tod eines Hundes sind Hundehaltende verpflichtet, die Änderung der AMICUS-Chipdatenbank innerhalb von 10 Tagen zu melden. Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter www.amicus.ch info@amicus.ch
AMICUS Identitas AG, Stauffacherstrasse 130a, 3014 Bern
Die Kosten für Umtriebe als Folge einer nicht fristgerecht erfolgten Meldung müssen von den betreffenden Hundehaltenden bezahlt werden.