An/Abmeldung und Steuer

Symbolisch dargestelltes schwarzes Telefon auf blauem Hintergrund, welches durch jeweils zwei Striche an der Seite ein Läuten andeutet.

An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden müssen sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Chipdatenbank AMICUS vorgenommen werden.

  • beim Veterinäramt
    Hundehaltende sind verpflichtet, jeden Hund bei der Hundekontrolle des Veterinäramtes anzumelden, sobald er ein Alter von 3 Monaten erreicht hat oder innert 10 Tagen nach dessen Anschaffung respektive nach Zuzug in den Kanton Basel-Stadt. Innerhalb derselben Frist muss ein Hund schriftlich abgemeldet werden, falls er verkauft oder verschenkt wird, wegen Umzug den Kanton verlässt oder stirbt.
  • bei der Chipdatenbank AMICUS
    Im Falle von Halterwechseln, Export oder Tod eines Hundes sind Hundehaltende verpflichtet, die Änderung der AMICUS-Chipdatenbank innerhalb von 10 Tagen  zu melden. Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter www.amicus.ch info@amicus.ch
    AMICUS Identitas AG, Stauffacherstrasse 130a, 3014 Bern

Die Kosten für Umtriebe als Folge einer nicht fristgerecht erfolgten Meldung müssen von den betreffenden Hundehaltenden bezahlt werden.

Online Formular zur Anmeldung von Hunden

Online Formular zur Abmeldung von Hunden

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