Hundesteuer

Heller Labrador berührt mit einer Pfote einen Taschenrechner mit der anderen Pfote hält er einen Geldschein fest.

Hunde älter als 3 Monate gelten im Kanton Basel-Stadt als steuerpflichtig. Für das Halten von mehreren Hunden gelten spezielle Bestimmungen.

Die jährliche Steuer für einen Hund beträgt

  • 160 Schweizer Franken in der Stadt Basel
  • 150 Schweizer Franken in Riehen
  • 120 Schweizer Franken in Bettingen

Das Hunde-Steuerjahr beginnt jeweils am 1. April und dauert bis zum 31. März des nächsten Jahres

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Halten mehrerer Hunde

Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt gilt zusätzlich die doppelte Steuer, auch wenn dieser von einem anderen Hundebesitzer im gleichen Haushalt gehalten wird. Für Haltende von mehreren Hunden zum Beispiel in der Stadt Basel bedeutet dies konkret: Für den ersten Hund müssen 160 Schweizer Franken, für jeden weiteren Hund 320 Schweizer Franken bezahlt werden.

Wer mehr als zwei Hunde halten will, benötigt zusätzlich eine jährliche, kostenpflichtige Bewilligung des Veterinäramtes.

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Gebühren und Reduktionen

Die Gebühr ab zweiter Mahnung beträgt 40 Schweizer Franken pro Mahnung.

AHV- oder IV-Renten berechtigen nicht zu einer Steuerreduktion. Wer Ergänzungs- oder Fürsorgeleistungen bezieht, erhält eine Reduktion von 70 Prozent auf die Steuer. Reduktionen werden nur auf den ersten Hund pro Haushalt gewährt.

Auf schriftlichen Antrag der Hundehaltenden erfolgt bei fristgerechter Abmeldung eines Hundes beim Veterinäramt und bei der Registrierungsstelle AMICUS eine anteilsmässige Rückerstattung der Hundesteuer, abzüglich einer Rückerstattungsgebühr von 15 Schweizer Franken.

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