Grundsätze bzw. gesetzliche Grundlagen

Hunde müssen so gehalten und ausgeführt werden, dass durch sie keine Menschen oder Tiere belästigt oder gefährdet werden.

 

  • Halten Sie Ihren Hund stets unter Kontrolle und rufen Sie ihn rechtzeitig ab. Hundehaltende, welche dies nicht gewährleisten können, dürfen ihre Hunde nicht ableinen. Dadurch können Bissunfälle vermieden werden.
     
  • Hunde sollten draussen nicht unbeaufsichtigt angebunden werden (zum Beispiel vor Einkaufsgeschäften).
     
  • Wer Hunde ausführt, beseitigt ihren Kot. Der Hundekot muss mittels Kotbeutel aufgenommen und in Abfallbehältern entsorgt werden. Die Kantonspolizei spricht bei Zuwiderhandlung eine Busse von 100 Schweizer Franken aus.

Haftpflichtversicherung

Alle Hundehaltenden sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschliessen. Diese muss jeweils rechtzeitig vor Ablauf erneuert werden. Ihr Versicherer gibt Ihnen Auskunft, ob Ihr Hund in Ihrer eigenen Privathaftpflicht miteingeschlossen ist oder nicht.