Import von Hunden

Wie läuft ein korrekter Import eines Hundes in die Schweiz?

Immer wie mehr Hunde werden in die Schweiz importiert. Bitte beachten Sie die Regeln für den korrekten Import, Nichtwissen schützt nicht vor Strafe und es kann richtig teuer werden!

Die genannten Regelungen zählen für den privaten Import eines Hundes. Werden Hunde zum Zweck der Weitergabe in der Schweiz  (auch als Geschenke) importiert, wird das als gewerblicher Handel eingestuft und unterliegt speziellen Bewilligungen und Zeugnissen. Der Eigentum nach Schweizer-Gesetz geht erst bei Übergabe eines Hundes auf den neuen Besitzer über, nicht bei evt. vorheriger Zahlung!

Microchip ist obligatorisch, auch blauer Heimtierausweis (aus EU-Ländern) und je nach Alter des Tieres Tollwutimpfung bzw. EU-Formular, falls Ausnahe. Der Import von Welpen aus Tollwutrisikoländern (Türkei, Serbien,Kosovo, Magreb etc. siehe Liste) ist nicht erlaubt. Achtung, auch in tollwutfreien Ländern wie Deutschland gekaufte Hunde können ursprünglich aus Tollwutländern stammen. Importe aus nicht EU-Ländern unterliegen spezieller Zeugnispflicht. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns vor dem Import, wir helfen Ihnen gerne. 

Artikel 19 der EDAV-Ht bestimmt, dass bei der Ein- und Durchfuhr von
Heimtieren, für die das Mitführen eines Heimtierpasses, einer Veterinärbescheinigung oder einer Bewilligung vorgeschrieben ist, die Halterin, der Halter der Zollverwaltung den Heimtierpass, die Veterinärbescheinigung oder die Bewilligung vorzuweisen hat. Dass heisst der Tierhalter Heimtiere bei Erstimport immer über einen besetzten Grenzübergang während den Öffnungszeiten (Zollamt Weil Autobahn, Kreuzlingen Autobahn und Chiasso Brogeda Autobahn 24 Stunden offen!) einführen und beim Zoll anmelden muss. Die gilt auch, wenn der Wert des Heimtieres unter der Freigrenze von momentan Sfr. 300.-- liegt. Eine Nachverzollung zu einem späteren Zeitpunkt direkt an der Zollstelle ist nicht möglich und führt zu einem Zollverfahren!

Informieren Sie sich auch, ob der Hund nicht unter die bewilligungspflichtigen Hunde in BS fällt, die erst gehalten werden dürfen, nachdem sie bewilligt wurden. Unbewilligte Hunde werden auf Kosten des Halters eingezogen.