Gesuch für das Halten gefährlicher Tiere

Antrag

Detailbeschreibung

Mit diesem Formular stellen Sie ein Gesuch für das Halten von gefährlichen Tieren.

Arbeitsschritte

Hinweis: Nach Erhalt des Gesuchs wird die Kantonspolizei Basel-Stadt die Infrastruktur bei Ihnen vor Ort überprüfen. Die Bewilligung kann erst danach durch das Veterinäramt erteilt werden.

Rechtliche Grundlagen

365.540
Reglement betreffend das Halten gefährlicher Tiere

361.200
Verordnung betreffend die Gebühren und vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes

Weitere Infos

Frist Vor Anschaffung des Tieres
Dauer Abhängig von der Antwort Kantonspolizei
Gebühren nach Gebührentarif

Letzte Änderung

08.07.2021