Gesuch für das Halten gefährlicher Tiere
Antrag
Detailbeschreibung
Mit diesem Formular stellen Sie ein Gesuch für das Halten von gefährlichen Tieren.
Arbeitsschritte
Hinweis: Nach Erhalt des Gesuchs wird die Kantonspolizei Basel-Stadt die Infrastruktur bei Ihnen vor Ort überprüfen. Die Bewilligung kann erst danach durch das Veterinäramt erteilt werden.
Rechtliche Grundlagen
365.540
Reglement betreffend das Halten gefährlicher Tiere
361.200
Verordnung betreffend die Gebühren und vergütungen des Kantonalen Veterinäramtes
Weitere Infos
Frist | Vor Anschaffung des Tieres |
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Dauer | Abhängig von der Antwort Kantonspolizei |
Gebühren | nach Gebührentarif |
Letzte Änderung
08.07.2021