Tierversuche

Eine weisse Ratte steht vor zwei Petrischalen. Neben und hinter ihr stehen verschiedene, mit Flüssigkeit gefüllte Glaskolben

Bewilligungswesen

Jeder Tierversuch, also jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden, um beispielsweise eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, muss ausführlich begründet und bewilligt werden. Die zuständige kantonale Veterinärbehörde prüft bei jedem belastenden Versuch das entsprechende Gesuch unter Einbezug eines Fachgremiums, der sogenannten Tierversuchskommission. In dieser müssen Delegierte von Tierschutzorganisationen angemessen vertreten sein. Letzlich stellt die kantonale Kommission nach Prüfung der Gesuche auf Unerlässlichkeit des Tierversuchs einen Antrag an die Behörde, welche dann die Bewilligung erteilt.

Das aufwändige Verfahren hat ein Ziel: Tiere so gut wie möglich vor ungerechtfertigten Belastungen zu schützen. Ungerechtfertigt wäre ein Tierversuch beispielsweise dann, wenn das Erfahren von Schmerzen durch das Versuchstier höher gewichtet würde als der angestrebte Erkenntnisgewinn durch den Versuch. Für eine derartige Güterabwägung zeichnet die Tierversuchskommission im Bewilligungsverfahren verantwortlich.

Ende 2012 wurde im Kanton Basel-Stadt das vom Bund entwickelte, webbasierte Informationssystem e-tierversuche eingeführt. Es erlaubt die elektronische Abwicklung des gesamten Bewilligungsverfahrens für Tierversuche und ermöglicht zudem die Administration der obligatorischen Aus- und Weiterbildung der Forschenden, die Überwachung der Tierversuche und das Erstellen von Berichten für die Jahresstatistik.

nach oben

Versuchstierhaltungen

Versuchstierhaltungen müssen vom kantonalen Veterinäramt bewilligt und regelmässig kontrolliert werden. Für Versuchstiere gelten besondere Käfigmindestmasse. Voraussetzung ist auch eine professionelle Tierbetreuung und die Gewährleistung optimaler Licht-, Temperatur-, Belüftungs-, Hygiene- und Quarantäneverhältnisse in den teilweise hochtechnisierten Haltungssystemen.

Formulare zur Gesuchstellung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (BLV).

nach oben

Aus- und Weiterbildung von Tierversuchspersonal

Die fachgerechte und tierschonende Durchführung und Leitung von Tierversuchen kann nur durch entsprechend ausgebildetes Personal gewährleistet werden. Grundlage für die notwendige Aus- und Weiterbildung bildet die entsprechende Gesetzgebung.

Personen, welche mit Versuchstieren arbeiten möchten, reichen die entsprechenden Ausbildungszertifikate über e-tierversuche an unser Amt ein. Nach Prüfung der Unterlagen stellt das Veterinäramt eine Zulassung als versuchsdurchführende oder -leitende Person aus. Die Anerkennungsvoraussetzungen für Tierversuchspersonal sind im folgenden Dokument zusammengefasst «Anerkennung des Fachpersonals für Tierversuche» (PDF, 10 KB).

Damit schweizweit ein einheitlicher Vollzug im Personalwesen möglich ist, anerkennt die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte und Kantonstierärztinnen VSKT Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und veröffentlicht sie in einer Kursliste auf der Homepage des BLV.

nach oben

Tierversuchsstatistik

Informationen zur Tierversuchsstatistik der vergangenen Jahre im Kanton Basel-Stadt sowie für die gesamte Schweiz finden Sie unter folgendem Link:

Tierversuchsstatistik der Schweiz (erstellt vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV)

nach oben