Tote Tiere

Tote Tiere können ein Hygiene- oder Seuchenrisiko darstellen und müssen deshalb korrekt entsorgt werden. Je nach Tier und Auffindort gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Entsorgung.

Entsorgung von auf Privatareal aufgefundenen toten Tieren

a) Wildtiere
Das Veterinäramt holt Tierkörper von Wildtieren, die im Kanton Basel-Stadt auf Privatareal gefunden werden, gebührenfrei ab, wenn es sich um Wildtiere handelt, welche die Grösse einer Taube übersteigen. Privatpersonen dürfen Wildtiere bis Taubengrösse via Kehrichtsack entsorgen.

b) Haus- und Nutztiere
Tierkörper von Haus- und Nutztieren auf basel-städtischen Privatarealen werden vom Veterinäramt nur nach Möglichkeit, dann jedoch gebührenpflichtig, abgeholt. Grundsätzlich ist der Tierhalter für den Transport der Tierkadaver zur Tierkörpersammelstelle verantwortlich. Privatpersonen, welche keine Möglichkeit haben, die Tierkadaver zur Sammelstelle zu bringen, können sich an private Transportdienste wenden (kostenpflichtig). Privatpersonen dürfen Kleintiere bis Taubengrösse via Kehrichtsack entsorgen. Tote Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm dürfen auf dem eigenen Grundstück vergraben werden.

Auf privatem Areal holt die Polizei/Diensthundegruppe keine toten Tiere ab.

Die Tierkörpersammelstelle (Telefon: +41 61 267 58 52) befindet sich an der Hagenaustrasse 35 in der Nähe der Kehrichtverbrennungsanlage. Tote Tiere aus dem Kanton Basel-Stadt können Dienstags und Freitags von 13.00 - 16.00 Uhr oder nach Voranmeldung und Terminvereinbarung abgegeben werden. Ausserhalb dieser Zeiten können kleinere Tiere bis Hundegrösse im Kleinkühlhaus vor der Tierkörpersammelstelle deponiert werden.

 

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Entsorgung von auf der Allmend aufgefundenen toten Tieren (Wildtiere, Haus- und Heimtiere)

Privatpersonen dürfen und sollen Wildtiere bis Taubengrösse, welche auf der Allmend liegen, via Kehrichtsack entsorgen.

Während den Bürozeiten nimmt die Kanzlei des Veterinäramtes Anrufe über tote Tiere  (+41 61 267 58 57 oder +41 61 267 58 59) entgegen und organisiert die weiteren nötigen Schritte mit dem Abholdienst. Wichtig ist die genaue Angabe des Fundortes und der Telefonnummer der meldenden Person.

Wochentags zwischen 16.00 und 17.00 Uhr ist der Abholdienst des Veterinäramtes über die Nummer +41 61 267 58 52 erreichbar. 

Falls es dringlich erscheint, sammelt die Polizei ausserhalb der Büroöffnungszeiten tote Tiere auf der Allmend ein.

 

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