Betteln mit Tieren

Die Haltung von Hunden im Kanton Basel-Stadt muss den Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung und der Basler Hundegesetzgebung entsprechen. Dies gilt auch für das Mitführen von Hunden beim Betteln. Das Mitführen von Hunden ist jedoch nicht verboten. Anforderungen an das Mitführen von Tieren (insbesondere Hunden) beim Betteln können den untenstehenden Dokumenten entnommen werden.

Falls ein Verdacht besteht, dass eine Tierhaltung nicht den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entspricht, so kann diese dem Veterinäramt schriftlich gemeldet werden (Tierschutzmeldeformular oder E-Mail an tierschutz@bs.ch inkl. Ihren persönlichen Angaben für Rückfragen).

Bei Gefahr im Verzug (unmittelbarer Handlungsbedarf) kann eine Haltung auch telefonisch der Kantonspolizei oder dem Veterinäramt (061 267 58 58) gemeldet werden.