Tierverkehrskontrolle
Tierverkehrskontrolle Klauentiere (Rinderartige, Schafe, Ziegen, Schweine, Gehegewild)
Die Tierverkehrskontrolle beinhaltet folgende Elemente:
- Registrierung der Tierhaltungsbetriebe
- Kennzeichnung der Tiere
- Führen der Bestandskontrolle mit Aufzeichnung aller Geburten, Zu- und Abgängen sowie Schlachtungen
- Einhaltung der Tiertransportvorschriften
- Ausstellung von Viehhandelspatenten
- Kontrolle der Buchführung von Viehhändlern
Klauentiere müssen bei der Tierverkehrsdatenbank registriert sein
Neues Begleitdokument für Klauentiere
Seit dem 1. Januar 2014 sind Personen, die Klauentiere transportieren, verpflichtet, die benötigte Fahrtzeit zu dokumentieren. Dieses darf sechs Stunden nicht überschreiten. Aus diesem Grund wurde das Begleitdokument für den Transport von Klauentieren revidiert.