Registrierung von Hunden und Papageien

zwei junge Hunde

Hunde (und auch Katzen, falls diese mit auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden) müssen mittels eines Mikrochips gekennzeichnet sein. Hunde sind zudem in der Amicus-Datenbank zu registrieren. Die Registrierung erfolgt automatisch mit der Chip-Kennzeichnung durch Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt. Hunde, die gestorben sind, müssen vom Tierbesitzer bei Amicus selbst abgemeldet werden. Die Haltung eines Hundes muss auch dem Kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Hundehaltung.

Papageienartige Vögel (also auch alle Arten von Sittichen) sind ebenfalls zu kennzeichnen (Ringe). Papageienhändler haben zudem eine Bestandskontrolle zu führen.

Für Katzen und andere Heimtiere (Nager, Kaninchen, Reptilien, etc. etc.) ist prinzipiell eine Registrierung nicht vorgeschrieben, wird aber vor allem für Freigänger empfohlen. Bitte beachten Sie, dass für gewisse Wildtiere (zum Beispiel Frettchen, Grosspapageien, Riesenschlangen) eine Bewilligungspflicht besteht. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Wildtiere.