Vogelgrippe: Vorbeugende Massnahmen erneut verlängert

Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Das BLV verlängert in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023. Das heisst: Hausgeflügel muss entweder im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf. Das BLV hat die Bestimmungen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Hobbybetrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten.

Diesen Winter gab es zahlreiche weitere Fälle: In einer Tierhaltung im Kanton Zürich hatte sich eine Gruppe Schwarzschwäne und schweizweit mehrere hundert Wildvögel angesteckt. Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen hat es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben. Dies deutet auf eine neue Seuchensituation hin.

Fälle auch im Kanton Basel-Stadt

Auch in Basel-Stadt treten Fälle auf. Die festgestellten ersten beiden Fälle hat das Veterinäramt am 1. Februar 2023 mitgeteilt.

Die jetzt auftretenden Fälle sind nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögeln. Auch wenn bisher vor allem Möwen verendet sind, kann das Virus viele weitere Arten von Wildvögeln befallen.

Vorsichtsmassnahmen gelten weiterhin für die ganze Schweiz

Folgende Vorschriften gelten:  

  • Verhindern Sie den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
  • Berühren Sie vorsichtshalber keine kranken oder verendeten Wildvögel. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle, der Wildhut respektive in Basel-Stadt dem kantonalen Veterinäramt.
  • Beschränken Sie den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und betreten Sie die Tierhaltungen nur mit sauberen Händen, Kleidern und Schuhen.

Die Registrierung von Geflügelhaltungen ist obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.

Weitere Informationen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, z.B. zu Geflügel aus Freilandhaltung, finden Sie in dessen heutigen Medienmitteilung.

 

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