Kontrollgänge zeigen: Lachgasverbote werden nicht eingehalten

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat am Freitagnacht mit Amtshilfe der Kantonspolizei Kontrollen in Basler Bars und Clubs durchgeführt und geprüft, ob diese Lachgas zur Inhalation durch Menschen abgeben. Dieser Verwendungszweck ist verboten, und der entsprechende Verkauf ist illegal. Im Fokus der Kontrollen standen mehrheitlich Bars und Clubs, welche bereits ein Abgabeverbot erhielten.

Der Kanton Basel-Stadt hat bereits mehrmals kommuniziert, dass die Behörden die illegale Abgabe von Lachgas flächendeckend angehen möchten. Die Kontrollen des Gesundheitsdepartementes fanden in diesem Zusammenhang statt. Die Kantonspolizei leistete Amtshilfe und begleitete die Kontrollgänge. Auch das Gastgewerbeinspektorat und die Schwarzarbeitsbekämpfung des Amts für Wirtschaft und Arbeit nahmen an der Kontrolle teil. 

Schwerpunkt der Aktion war die Kontrolle der Einhaltung bereits verfügter Abgabeverbote. In zwei von den Ende 2021 drei beanstandeten Betrieben wurden die verfügten Abgabeverbote von Lachgasballons nicht eingehalten. Darüber hinaus wurde eine damals nicht kontrollierte Bar im Rahmen der Kontrollrunde von Freitag ebenfalls wegen Lachgasabgabe beanstandet.

Das Gesundheitsdepartement hat 21 vorgefundene Industrielachgasflaschen und rund 40 kleinere Druckgaspackungen mit 1-L-Inhalt beschlagnahmt. Auch wurden 10 weitere, leere Industriegasflaschen sichergestellt. Verzeigungen werden der Staatsanwaltschaft wegen Verstoss gegen das Chemikaliengesetz überwiesen.

Mit der erneuten Kontrolle bringt das Gesundheitsdepartement zum Ausdruck, dass ein Handeln gegen eine Zweckentfremdung von Lachgas (Abgabe von Lachgasballons) geboten ist. Aufgrund der schwierigen juristischen Lage in der Schweiz ist ein Vorgehen gegen Akteure in der Lieferkette jedoch deutlich erschwert. Deshalb ist das Gesundheitsdepartement weiterhin der Meinung, dass eine Spezialregelung im Bundesrecht notwendig ist.

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