Coronavirus: Weitere Informationen zu Impfterminen

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt informiert über den aktuellen Stand bei der Vergabe der Impftermine. Seit heute Mittwochvormittag werden weitere 3000 Impftermine vom 4. bis 13. Januar 2021 angeboten. Dafür gelten die Impfempfehlungen des Bundes, das heisst impfberechtigt sind Personen ab 75 Jahren und Personen mit Risikovorerkrankungen.

Das Interesse an Impfterminen ist überwältigend, was sehr erfreulich ist, die involvierten Stellen aber auch vor Herausforderungen stellt. Die Nachfrage nach Impfterminen übersteigt im Moment das Angebot um ein Vielfaches.

Impfkriterien für 28. bis 30. Dezember 2020

Für die ersten drei Tage (28. bis 30. Dezember 2020) hat das Gesundheitsdepartement die Impfkriterien, die zum Zeitpunkt der Kommunikation galten, angewendet: Personen über 65 Jahre. Angemeldet haben sich auch weitere Personen, insbesondere mit Risikovorerkrankungen. Kantonsapothekerin und Leiterin des kantonalen Impfprojektes hält fest: „Wir werden in diesen drei ersten Tagen Personen über 65 Jahre und auch die Risikopersonen impfen, die sich angemeldet haben.“ Damit korrigiert das Gesundheitsdepartement anderslautend gemachte Äusserungen. Personen, welche einen bestätigten Impftermin haben und die erwähnten Kriterien erfüllen, können diesen somit wahrnehmen. Personen unter 65 Jahren und ohne Risikovorerkrankungen werden nicht geimpft und werden gebeten, ihre Reservation rückgängig zu machen.

Impfkriterien ab 4. Januar 2021

Seit heute Mittwoch, 23. Dezember 2020, werden weitere Impfzeitfenster angeboten. Es werden vorerst Zeitfenster bis zum 13. Januar 2021 geöffnet. Für diese Zeitfenster gelten die Impfempfehlungen des Bundes, das heisst impfberechtigt sind Personen ab 75 Jahren und Personen mit Risikovorerkrankungen. In den Anmeldeprozess auf www.coronaimpfzentrumbasel.ch wurden entsprechende Kontrollfragen eingebaut. Angeboten werden 3000 Impftermine.

Die Lage ist sehr dynamisch. Wir bitten die Bevölkerung für dieses gestaffelte Vorgehen um Verständnis. Weitere Zeitfenster werden angeboten, sobald die Koordination der Impfungen der Pflegeheime dies ermöglicht.

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