Gefundene Tiere

Offizielle Meldestelle des Kantons Basel-Stadt für gefundene und vermisste Tiere ist die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ).

Bei gefundenen Tieren gehen Sie bitte wie folgt vor:

Ist Ihnen ein Hund zugelaufen und ist er zutraulich, so dass Sie ihn anhalten können?

Zugelaufene Hunde sollen gestützt auf die Hundegesetzgebung des Kantons Basel-Stadt unverzüglich durch den Finder dem Veterinäramt oder ausnahmsweise der Kantonspolizei zwecks Identifikation vorgeführt werden. Solche Hunde sollen von Ihnen also vorbeigebracht werden.

Die Kantonspolizei ist nur nachts zwischen 17.00 – 08.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen und an Nachmittagen vor Feiertagen zuständig für zugelaufene Hunde. Innerhalb dieser Zeit überführt die Kantonspolizei bei ihr auf der Wache abgegebene oder von der Polizei aufgegriffene Hunde in die Tierstation des Veterinäramtes. Falls zum Zeitpunkt der Übernahme des Hundes bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei keine Vermisstmeldung vorliegt und der Besitzer nicht direkt benachrichtigt werden kann, werden die Hunde in der Tierstation des Veterinäramtes eingestallt und können vom Besitzer während den Schalteröffnungszeiten des Veterinäramtes ausgelöst werden.

Zusätzlich soll der Finder den Fund möglichst rasch bei der offiziellen Meldestelle des Kantons Basel-Stadt, der Tiermeldezentrale STMZ, online oder telefonisch melden:

Online:            Neumeldung Hund vermisst (stmz.ch)

Telefonisch       Tel. 0848 357 358

Nur in Ausnahmefällen können zugelaufene Hunde tagsüber (08.00 – 17.00) vom Veterinäramt oder nachts durch die Polizei abgeholt werden, falls ein Überbringen durch den Finder/in nicht zumutbar ist und falls Personal und Einsatzfahrzeuge verfügbar sind.
 

Haben Sie einen herrenlosen Hund gesehen, den Sie nicht anhalten können?

Falls Ihnen ein herrenloser Hund begegnet ist, so sollen Sie dies auch der Tiermeldezentrale STMZ melden unter

Online:            Neumeldung Hund vermisst (stmz.ch)

Telefonisch      Tel. 0848 357 358

Bei Gefahr im Verzug bitten wir Sie um unverzügliche Meldung an die Kantonspolizei unter der Notfall-Nummer 117.

Andere zugelaufene oder herrenlose Tiere (exkl. Hunde)

Gefundene Tiere müssen gemeldet werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich dabei im Zivilgesetzbuch: Wer ein verlorenes Tier findet, hat grundsätzlich, den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, den Fund anzuzeigen (Art. 720a ZGB).

Zugelaufene, entlaufene oder herrenlose Tiere soll der Finder möglichst rasch der offiziellen Meldestelle des Kantons Basel-Stadt, der Tiermeldezentrale STMZ, online oder telefonisch melden:

Online:            Tierfund - Was tun, wenn Sie ein Tier gefunden haben (stmz.ch)

Telefonisch      Tel. 0848 357 358

Das Veterinäramt und die Kantonspolizei sind im Normalfall für gefundene Tiere nicht zuständig. Diese Tiere können nach Rücksprache in einem Tierheim oder ausnahmsweise beim Veterinäramt Basel-Stadt zu den Schalteröffnungszeiten abgegeben werden.

 

SONDERFALL KATZEN! BITTE BEACHTEN SIE

Zugelaufene oder herrenlose Katzen sollen am Fundort belassen werden, da viele Katzen sehr gerne streunen und meist von selber wieder nach Hause zurückkehren.

Falls sich eine fremde Katze in Ihrem Kellerraum, Ihrer Garage oder Ihrer Liegenschaft befindet, so sollte das Tier nach draussen entlassen werden.

Wenn sich das Tier jedoch in einem schlechten Gesundheitszustand befindet, so sollte die Tiermeldezentrale STMZ informiert werden und das Tier ggf. einem Tierarzt vorgestellt werden. Falls sich die Katze immer wieder bei der Liegenschaft aufhält und kein Besitzer in der Nachbarschaft ausfindig gemacht werden kann, so muss die Tierfundmeldestelle STMZ informiert werden.

Bei tatsächlich verwilderten Hauskatzen ist die Kantonspolizei zuständig. Wer verwilderte Katzen einfangen will, benötigt im Voraus eine Bewilligung der Kantonspolizei.