Detailhandelsbewilligung

Wer Tierarzneimittel abgeben will, benötigt eine Detailhandelsbewilligung des Veterinäramtes. Dies betrifft besonders Tierärzte und Tierärztinnen aber auch Zoo- und Imkerfachgeschäfte.

Tierärztliche Privatapotheke und andere Detailhandelsbetriebe

Wer als Tierärztin oder Tierarzt Arzneimittel abgibt, braucht eine Detailhandelsbewilligung des Kantonstierarztes. Zoo- und Imkerfachgeschäfte dürfen gewisse Tierarzneimittel abgeben, wenn sie im Besitz einer Detailhandelsbewilligung sind. Verschiedene Auflagen sind beim Bezug, bei der Lagerung, Verschreibung und Abgabe zu beachten.


Tierarzneimittel sollen helfen, kranke Tiere zu heilen, ohne dabei die Qualität tierischer Lebensmittel zu beeinträchtigen. In der Nutztierhaltung sind deshalb spezielle Regeln beim Umgang mit Tierarzneimittteln zu befolgen.