Tierverkehrskontrolle

Tierverkehrskontrolle Klauentiere (Rinderartige, Schafe, Ziegen, Schweine, Gehegewild)
Die Tierverkehrskontrolle beinhaltet folgende Elemente:

  • Registrierung der Tierhaltungsbetriebe
  • Kennzeichnung der Tiere
  • Führen der Bestandskontrolle mit Aufzeichnung aller Geburten, Zu- und Abgängen sowie Schlachtungen
  • Einhaltung der Tiertransportvorschriften
  • Ausstellung von Viehhandelspatenten
  • Kontrolle der Buchführung von Viehhändlern

Klauentiere müssen bei der Tierverkehrsdatenbank registriert sein

 

 

Neues Begleitdokument für Klauentiere

Seit dem 1. Januar 2014 sind Personen, die Klauentiere transportieren, verpflichtet, die benötigte Fahrtzeit zu dokumentieren. Dieses darf sechs Stunden nicht überschreiten. Aus diesem Grund wurde das Begleitdokument für den Transport von Klauentieren revidiert.