Tierseuchen

Als Tierseuchen werden diejenigen Tierkrankheiten bezeichnet, welche eine massive Gefährdung des Tierbestandes oder des Menschen darstellen oder bei Auftreten schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge haben.

Rund 80 verschiedene Tierkrankheiten werden in der schweizerischen Gesetzgebung als Tierseuchen gesondert behandelt. Es handelt sich um Krankheiten, die den Tierbestand grossflächig gefährden, auf den Menschen übertragbar sind oder schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben respektive den internationalen Handel beeinträchtigen. Je nach Einfluss dieser Krankheiten auf den Tierbestand beziehungsweise dem Aufwand und der Art der Bekämpfbarkeit werden sie in folgende Kategorien unterteilt: hochansteckende Tierseuchen, auszurottende Tierseuchen, zu bekämpfende Tierseuchen und zu überwachende Tierseuchen.

 

Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+

Viele Krankheiten kommen in der Schweiz nicht oder nicht mehr vor. Allerdings besteht die Gefahr, dass durch den intensiven internationalen Tier- und Warenverkehr oder klimatische Veränderungen neue Erreger eingeschleppt werden oder sich altbekannte Krankheiten wieder manifestieren können. Aus diesem Grund hat der Bund in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärdiensten die „Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+“ erarbeitet. Bei dieser liegt der Schwerpunkt nicht mehr nur auf der Bekämpfung auftretender Tierseuchen, sondern der Überwachung und der Prävention kommt ein starkes Gewicht zu. Dies beeinhaltet eine Intensivierung der Forschung, den (internationalen) Wissensaustausch und eine verstärkte Einbindung der Tierhalter unter anderem in Form der Registrierung der Tierbestände. Eine Sonderstellung nehmen Tierkrankheiten ein, die im Fleisch als Lebensmittel von Relevanz sind. Diese werden in der Fleischkontrolle beziehungsweise in der Lebensmittelgesetzgebung separat geregelt.