Zum weiteren Vorgehen nach der Vernehmlassung „Gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel“

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) haben mit ihren Teams eine erste bikantonale Auswertung der Vernehmlassungsantworten zur „Gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel“ vorgenommen. Sie haben entschieden, die beiden Vorlagen „Gemeinsame Gesundheitsversorgung“ und „Gemeinsame Spitalgruppe“ weiterhin parallel zu bearbeiten. Am terminlichen Ziel 1. Januar 2020 für den Start der Spitalgruppe und den Einsatz der gleichlautenden Spitallisten halten sie fest. Gestützt auf die Vernehmlassungsantworten werden derzeit allfällige Anpassungen geprüft und Modifikationen an den nötigen Dokumenten vorgenommen. Der angepasste Terminplan sieht vor, dass die Staatsverträge für die beiden Regierungen im Februar 2018 unterschriftsreif sind.

Im Zentrum der Vernehmlassung standen die Staatsverträge der beiden Teilprojekte „Gemeinsame Gesundheitsversorgung“ und „Gemeinsame Spitalgruppe“ zwischen dem Universitätsspital Basel und dem Kantonsspital Baselland. Die Vernehmlassung dauerte vom 3. Juli 2017 bis zum 3. Oktober 2017. Während dieser Zeit hatten politische Parteien, Organisationen im Gesundheitswesen, Verbände, Gemeinden und Nachbarkantone Gelegenheit, ihre Rückmeldungen zu geben.

Verschiedentlich wurde vorgeschlagen, die beiden Vorlagen zu trennen respektive zeitlich zu staffeln. Die beiden Gesundheitsdirektoren möchten jedoch die Vorlage für eine gemeinsame Spitalgruppe nicht später behandeln, weil die Teilprojekte sachlich zusammenhängen und die Projektdauer für die Spitäler und ihre Mitarbeitenden eine lange Zeit darstellt. In dieser müssen die Mitarbeitenden der Spitäler weiter einwandfreie Arbeit in ihrer Stammorganisation sowie oft zusätzlich in der Projektorganisation leisten und gleichzeitig mit der Unsicherheit über Art und Umfang allfälliger Veränderungen umgehen. Die politischen Entscheide sollen rechtzeitig gefällt werden können, so dass sich die Spitalgruppe weiterhin nach dem operativen Starttermin 1. Januar 2020 ausrichten kann.

Inhaltlich nehmen die beiden Gesundheitsdirektoren zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellung zu den in der Vernehmlassung geäusserten Hinweisen, Vorschlägen oder Forderungen. Für die Verarbeitung der Vernehmlassungsresultate und die allfälligen Anpassungen der Vorlagen werden sich die beiden Gesundheitsdirektoren etwas mehr Zeit nehmen als ursprünglich geplant. Ihre Teams arbeiten derzeit an der Prüfung von inhaltlichen Anpassungen und nehmen die in den Vernehmlassungsantworten geforderten vertieften Abklärungen vor.

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der nächste Schritt mit der Unterzeichnung der Staatsverträge zwischen den beiden Regierungen - anstatt wie ursprünglich vorgesehen im Dezember 2017 - im Februar 2018 stattfindet. Danach werden die Vorhaben den beiden Kantonsparlamenten, dem Grossen Rat in Basel-Stadt und dem Landrat in Basel-Landschaft, zur Beratung vorgelegt.

Parallel dazu ist vorgesehen, dem Baselbieter Landrat während der Zeitspanne von November 2017 bis Januar 2018 die Gelegenheit für eine Grundsatzdebatte über den weiteren Umgang mit der kantonalen Beteiligung am Kantonsspital Baselland zu ermöglichen, dies im Rahmen der Beantwortung von überwiesenen Vorstössen, unter anderem zum Themenkreis „Privatisierung“.

 

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