Leinenpflicht

Hunde brauchen ihren täglichen Auslauf im Freien. Auch in der Stadt soll dies den Hunden ermöglicht werden. So bietet der Kanton Basel-Stadt zahlreiche Möglichkeiten für Hund und Herrchen beziehungsweise Frauchen, ihren Spaziergang zu geniessen. Dennoch gelten an einigen Orten gewisse Bestimmungen wie Leinenpflicht oder Zutrittsverbote

Hunde haben keinen Zutritt, auch wenn nicht ausgeschildert, zu Kinderspielplätzen, zu Friedhöfen, zu öffentlichen Badestellen und in Lebensmittelgeschäfte, sowie überall dort, wo Hundeverbotsschilder stehen. Eine grosse Ansicht der Karte finden Sie hier.

In diesen Situationen müssen Hunde immer an der kurzen Leine geführt werden, auch wenn nicht ausgeschildert: Nachts zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr, in Gastwirtschaftsbetrieben inkl. Gartenwirtschaften und Boulevardrestaurants, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen, auf Märkten, Hündinnen generell während ihrer Läufigkeit. Und überall dort, wo Leinenpflichtschilder stehen. 

Neu gilt im ganzen Kanton Basel-Stadt während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) in den Wäldern und im Bereich der Waldränder zum Schutz der Wildtiere eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Im Landschaftspark Wiese ist zu unterscheiden zwischen Örtlichkeiten, an welchen ganzjährig ein Hundeverbot oder eine Leinenpflicht gilt und zwischen Örtlichkeiten, an welchen in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht gilt. Die Karte, die diese Örtlichkeiten mit ihren Einschränkungen darstellt, finden Sie im Internet unter dem Link  https://www.landschaftsparkwiese.info/hundeplan.

Die Vorgaben betreffend Zutrittsverbot und Leinenpflicht sind bitte einzuhalten. Die Kantonspolizei wird bei Zuwiderhandlung eine Busse von 100 Franken aussprechen.

Die Liste mit den Örtlichkeiten, in welchen Hundeverbotsschilder oder Leinenpflichtschilder vorhanden sind, und deren visualisierte Darstellung finden Sie auf dem Geoportal des Kantons Basel-Stadt.

QR-Code Hundeplan Landschaftspark Wiese